Einführung
1.1. Wenn Sie Fragen zu dieser Richtlinie haben oder sich nicht sicher sind, wie Sie sich in einer bestimmten Situation verhalten sollen, müssen Sie Ihren Vorgesetzten, Vorgesetzten oder den Compliance-Manager fragen, bevor Sie handeln.
Was ist Bestechung?
2.1. Bestechung ist eine Form der Korruption. Korruption ist vereinfacht ausgedrückt der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen.
2.2. Eine Bestechung ist jeder finanzielle oder sonstige Vorteil, der als Anreiz oder Belohnung für die unangemessene Erfüllung einer relevanten Funktion einer Person angeboten, gewährt, genehmigt, angefordert oder erhalten wird oder deren Erhalt an sich ein unangemessenes Verhalten darstellen würde. In einigen Rechtsordnungen kann dies die einfache Übertragung eines Werts oder Vorteils an einen Arbeitnehmer oder eine Person, die als Vertreter beschäftigt ist, umfassen, wenn die Gefahr besteht, dass ihre Annahme dem Arbeitgeber verborgen bleibt.
2.3. Eine Bestechung kann Geld oder jedes Angebot, Versprechen oder Geschenk von Wert oder Vorteil umfassen. Es muss nicht unbedingt von großem Wert sein. Dies kann Unterhaltung, Reisen, Incentive-Programme, Unterzeichnungsboni, ein Stellen- oder Praktikumsangebot, Überbezahlung von Regierungslieferanten oder Rabatte oder „Kickbacks“ in Bezug auf Dienstleistungen umfassen, die EV Cargo Global Forwarding bereitgestellt werden. Dies kann auch immaterielle Vorteile wie die Bereitstellung von Informationen oder die Unterstützung bei der Erlangung eines Vorteils oder Vorteils umfassen.
Definitionen und Interpretation
3.1 Die folgenden Begriffe sind wie folgt zu definieren und/oder auszulegen:
3.2.1. Es gibt jedoch keine weltweit anerkannte Definition von Bestechung und Korruption:
A. Bestechung bedeutet das direkte oder indirekte Geben, Anbieten, Versprechen oder Erhalten von Wertgegenständen mit der Absicht, das Verhalten oder die Entscheidungsfindung einer Person unangemessen zu beeinflussen, um einen Vorteil zu erlangen oder zu behalten oder eine Belohnung zu erhalten für ein solches Verhalten;
B. Korruption ist der unehrliche oder betrügerische Machtmissbrauch oder die unsachgemäße Ausübung einer öffentlichen Funktion, die mit einem Geschäft verbunden ist, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt wird und/oder eine Funktion, die von oder im Namen einer Stelle ausgeübt wird von Personen (eingetragen oder nicht eingetragen).
3.3. Mitarbeiter sind alle Personen, die auf allen Ebenen und Dienstgraden innerhalb von EV Cargo Global Forwarding arbeiten, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, unabhängig vom Standort, einschließlich Direktoren, leitenden Angestellten, leitenden Angestellten, Beratern, Auszubildenden, abgeordneten Mitarbeitern, Heimarbeitern, Gelegenheitsarbeitern Arbeiter, Leiharbeiter, Freiwillige, Praktikanten, Agenten und Sponsoren;
3.3.1. Beamte umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
A. Öffentliche oder Regierungsbeamte, Agenten, Mitarbeiter oder Vertreter;
B. Beamte, Vertreter, Mitarbeiter oder Vertreter einer politischen Partei oder politischer Partei;
C. Kandidaten für ein öffentliches oder politisches Parteiamt;
D. Mitglieder öffentlicher Versammlungen.
e. Beamte und Mitarbeiter internationaler Organisationen (z. B. der Vereinten Nationen, der Weltbank oder des IWF)
F. Richter oder Beamte internationaler Gerichte; und
g. Mitarbeiter staatlich kontrollierter Verwaltungen und staatseigener Unternehmen.
3.4. Dritte sind alle Personen oder Organisationen, mit denen Sie während Ihrer Arbeit für EV Cargo Global Forwarding in Kontakt kommen, und umfasst aktuelle und potenzielle Kunden, Kunden, Lieferanten, Distributoren, Geschäftskontakte, Agenten, Berater sowie Behörden und Öffentlichkeit Einrichtungen, einschließlich ihrer Berater, Vertreter und Beamten, Politiker und politischen Parteien;
3.5. Ein Geschenk bedeutet jede Zahlung, Zuwendung, Befriedigung, jedes Geschenk oder jeden Vorteil (geldwert oder anderweitig), angeboten oder erhalten, und umfasst:
A. Geschenke, Waren, Ausrüstung;
B. Persönliche Rabatte, Provisionen oder andere Formen der Vergütung;
C. Bargeld, Zuwendungen, Zahlungen, Darlehen oder Vorschüsse oder Zahlungsmitteläquivalente wie Geschenkgutscheine, Geschenkgutscheine, Einkaufskarten; und
D. Kostenlose Dienstleistungen, zum Beispiel Versicherungen, Studiengebühren, Reparatur- oder Verbesserungsarbeiten oder eine bevorzugte Behandlung.
3.6. Bewirtung bedeutet jede Form von gesellschaftlichen Einrichtungen, Unterhaltung, Reisen und Unterbringung oder jede angebotene oder erhaltene Einladung und umfasst:
A. Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Cocktails, Empfänge;
B. Hotelunterkunft;
C. Reisen und Ausflüge mit Auto, Flugzeug, Bahn oder Schiff;
D. Seminare, Kongresse; und
e. Einladungen zu sportlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen.
Hintergrund
4.1. Bei EV Cargo Global Forwarding verpflichten wir uns, unsere Geschäftsaktivitäten auf ethische und rechtmäßige Weise durchzuführen.
4.2. Wir verfolgen einen Null-Toleranz-Ansatz in Bezug auf Bestechung und Korruption und verpflichten uns zu professionellem, fairem und integrem Verhalten in allen unseren Geschäftsbeziehungen und Beziehungen, wo immer wir tätig sind.
4.3. Alle lokalen Gesetze, Gebräuche oder Praktiken, die Bestechung oder Korruption unter einem Schwellenwert dulden, zulassen oder übersehen, sind zum Zwecke der Einhaltung dieser Richtlinie zu missachten.
4.4. Der Zweck dieser Richtlinie ist:
A. Legen Sie unsere Verantwortlichkeiten und Mindeststandards fest;
B. Legen Sie die Verantwortlichkeiten derjenigen fest, die für uns arbeiten; und
C. Bereitstellung von Informationen und Anleitungen, um die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften sicherzustellen, einschließlich des US Foreign Corrupt Practices Act 1977 („FCPA“) und des UK Bribery Act 2010 („UKBA“).
4.5. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie Standards anwenden, die unseren eigenen entsprechen, wenn sie Geschäfte mit EV Cargo Global Forwarding tätigen oder in unserem Namen handeln.
4.6. Diese Richtlinie beschreibt, was das Unternehmen als akzeptables und inakzeptables Verhalten ansieht, um unseren Ruf zu schützen und die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze sicherzustellen. Es ersetzt nicht die Notwendigkeit, Ihr eigenes gutes Urteilsvermögen und Ihren gesunden Menschenverstand anzuwenden, da es nicht jedes Szenario abdecken kann, das auftreten kann.
4.7. Um Zweifel auszuschließen, wird EV Cargo Global Forwarding einem Mitarbeiter, der die Regeln von EV Cargo Global Forwarding einhält, keine Strafe auferlegen, indem er sich weigert, sich an jeglicher Form von Bestechung und Korruption zu beteiligen, selbst wenn eine solche Entscheidung zum Verlust von Geschäften oder anderen führt andere nachteilige kommerzielle Folgen.
4.8. Allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Lieferanten wird dringend empfohlen, alle Fragen, Zweifel oder Bedenken in Bezug auf einen Aspekt dieser Richtlinie gemäß den nachstehenden Absätzen 69 – 72 zu äußern.
Anwendung
5.1. Diese Richtlinie gilt für EV Cargo Global Forwarding; seine Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Minderheitsgesellschaften; Mitarbeiter dieser Unternehmen (siehe Definition oben); und jede andere mit diesen Unternehmen verbundene Person, wo immer sie sich befindet.
Schmiergelder
6.1. Erleichterungszahlungen sind in der Regel inoffizielle Zahlungen an Amtsträger, die zum Zwecke der Sicherstellung, Erleichterung oder Beschleunigung der administrativen Durchführung routinemäßiger staatlicher Maßnahmen (z 'Speed' oder 'Fett' Zahlungen.
6.2. Während einige lokale schriftliche Antikorruptionsgesetze solche Zahlungen zulassen, sind diese Gesetze, wie oben angegeben, für die Zwecke dieser Richtlinie zu ignorieren – die Richtlinie von EV Cargo Global Forwarding ist es, solche Praktiken zu verbieten.
6.3. Manchmal werden diese Zahlungen drohend eingefordert. Wenn Sie glauben, dass Sie (oder jemand anderes) in Gefahr sind, wenn Sie eine Zahlung nicht leisten, erwarten wir nicht, dass Sie die Zahlung verweigern. Wenn Sie unter diesen Umständen eine Zahlung leisten, müssen Sie den EV Cargo Global Forwarding Compliance Officer so schnell wie möglich informieren (Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Richtlinie).
6.4. Unter der Annahme, dass die Zahlung als Reaktion auf eine Gefahr für Leben, Sicherheit oder Gesundheit erfolgt, würden die Umstände wahrscheinlich nicht zu Disziplinarmaßnahmen führen.
Geschenke und Bewirtung
7.1. Das Anbieten oder Annehmen von angemessenen und verhältnismäßigen Geschenken und Bewirtungen stellt eine akzeptierte Praxis dar und ist Teil des Aufbaus und der Pflege guter Geschäftsbeziehungen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass bestimmte Geschenke und Bewirtungen als übertrieben oder anderweitig unangemessen empfunden werden können. Infolgedessen müssen alle Mitarbeiter die Art und Absicht jedes vorgeschlagenen Geschenks und jeder Bewirtung (ob angeboten oder angenommen) im Voraus sorgfältig abwägen.
7.2. Je nach Position werden einige Mitarbeiter häufiger mit dieser Situation konfrontiert sein als andere. Insbesondere ist es von entscheidender Bedeutung, dass Mitarbeiter, die direkte Beziehungen zu Kunden oder Lieferanten haben, einschließlich Amtsträgern, Subunternehmern, Geschäftspartnern, Agenten, Beratern, Vertretern, Aufsichtsbehörden oder Behörden, Medien oder anderen Dritten, umfassend informiert sind und dies einhalten mit dieser Anleitung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Geschenke und Bewirtungen direkt oder über einen Vermittler angeboten oder gegeben werden.
7.3. Wir sind ein auf Menschen basierendes Unternehmen und daher sind angemessene Gastfreundschaft und das Überreichen von bescheidenen Geschenken in einem normalen Geschäftsumfeld akzeptabel. Wir wollen jedoch aus den richtigen Gründen im Geschäft erfolgreich sein. Eine Zahlung oder Bereitstellung eines Geschenks zur unangemessenen Beeinflussung eines Entscheidungsträgers ist kein Weg, um Geschäfte zu machen, und ist gesetzlich nicht zulässig (siehe Definition von Bestechung und Korruption oben). Überlegungen
7.4. Wir sind uns bewusst, dass in einigen Kulturen gute Geschäftsbeziehungen manchmal den Austausch symbolischer Geschenke und Gastfreundschaft beinhalten können.
7.5. Die grundlegende Frage, die man sich stellen sollte, wenn man bedenkt, ob ein vorgeschlagenes Geschenk und eine Bewirtung (ob angeboten oder angenommen) als unangemessen angesehen werden könnte, lautet:
A. „Ist das Geschenk oder die Bewirtung angesichts der Umstände verhältnismäßig, angemessen und nicht übermäßig extravagant; und
B. ohne illegale und/oder anderweitig unethische Absicht angeboten werden?“
7.6. Wenn die Antwort auf beide Teile der grundlegenden Frage „Ja“ lautet, ist es unwahrscheinlich, dass ein solches Geschenk oder eine solche Bewirtung gegen die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption verstößt.
7.7. Wenn die Antwort auf eine der Fragen „Nein“ lautet, sollte der Mitarbeiter das Geschenk oder die Bewirtung weder anbieten noch annehmen, selbst wenn es innerhalb der unten beschriebenen zulässigen Grenzen liegt.
7.8. Um sicherzustellen, dass ein vorgeschlagenes Geschenk oder eine Bewirtung nicht als unangemessen angesehen wird, müssen sich alle Mitarbeiter an die unten aufgeführten Grundsätze und Anforderungen an die vorherige Genehmigung halten.
Leitprinzipien
8.1. Dabei sind folgende Leitprinzipien zu beachten:
Erklärung des Leitprinzips
Kein Vorteil Geschenke oder Bewirtungen dürfen nicht mit dem Ziel erfolgen, sich unter Verletzung der Pflichten des Empfängers einen Vorteil gleich welcher Art zu verschaffen oder den Ausgang einer Geschäftsentscheidung zu beeinflussen. Gleiches gilt bei der Annahme eines Geschenks oder der Inanspruchnahme einer Bewirtung.
Geschenke und Bewirtung mit angemessenem Wert sollen lediglich ein Ausdruck von Höflichkeit sein. Sie sollten auf einen angemessenen Wert begrenzt werden. Die Entscheidung, was angemessen ist, kann je nach Lebensstandard und lokalen Gepflogenheiten von Land zu Land unterschiedlich sein. Auch die hierarchische Ebene des Gebers und des Empfängers ist ein zu berücksichtigendes Kriterium.
Im Namen von EV Cargo Global Forwarding Geschenke und Bewirtung werden im Namen von EV Cargo Global Forwarding bereitgestellt und von EV Cargo Global Forwarding bezahlt. Wenn der Zweck eine berufliche Beziehung ist, kann kein Mitarbeiter das Geschenk oder die Bewirtung persönlich bezahlen.
Häufigkeit Teure Geschenke und Bewirtung, die Dritten angeboten oder gegeben werden, müssen außergewöhnlich bleiben.
Vorkommen Das Anbieten oder Annehmen von Geschenken oder Bewirtungen ist in kritischen Zeiten, in denen wichtige Geschäftsentscheidungen getroffen werden, verboten. Zum Beispiel während eines Bieter-/Ausschreibungsverfahrens, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird, wenn ein Vertrag neu verhandelt wird und wenn ein Anspruch auftritt.
Gegenseitigkeit Da Geschenke und Bewirtung nicht den Zweck haben, eine Geschäftsentscheidung zu beeinflussen, und da sie einen angemessenen, bescheidenen oder symbolischen Wert haben müssen, ist die Gegenseitigkeit ein Schlüsselelement für die Beurteilung, ob die angebotenen oder empfangenen Geschenke und Bewirtungen angemessen sind.
Transparenz Geschenke und Bewirtung dürfen nicht heimlich gegeben oder entgegengenommen werden, und alle Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang mit Geschenken und Bewirtung müssen ordnungsgemäß erfasst werden.
Anforderungen an die vorherige Genehmigung von Geschenken und Bewirtung
9.1. In Bezug auf die folgenden Personenkategorien muss ein Mitarbeiter die vorherige schriftliche Genehmigung des CEO einholen, bevor er ein Geschenk oder eine Bewirtung übergibt oder erhält:
Beamte
9.1.1. Jedes Geschenk oder jede Bewirtung jeglichen Werts, das einem oder einem Amtsträger angeboten wird, muss im Voraus schriftlich genehmigt werden, mit Ausnahme von:
A. bescheidene Erfrischungen (z. B. Erfrischungsgetränke, Kaffee, Tee, Sandwiches usw.), die in Verbindung mit einem Geschäftstreffen angeboten werden;
B. Gegenstände von geringem Wert (z. B. Logo-Tassen, Hüte, Hemden, USB-Laufwerke, Kalender und Notizbücher, die ein Firmen- oder anderes offizielles Logo tragen), die im Allgemeinen vom Unternehmen an seine Kunden, Lieferanten und andere als Zeichen des guten Willens oder für werblichen Zwecken.
Privatpersonen
A. Jedes Geschenk oder jede Bewirtung, die einer Person angeboten wird, die kein Amtsträger ist, unter Umständen, in denen diese Person ein Vertreter eines potenziellen Kunden, eines Konkurrenten oder einer anderen interessierten Partei ist, die an einem laufenden Beschaffungsverfahren beteiligt ist, oder in der EV Cargo Global Forwarding bemüht sich ansonsten aktiv um einen Vertrag.
B. Alle Geschenke oder Bewirtungen, die einer Person oder von einer Person angeboten werden, die kein Amtsträger ist, mit einem Wert von mehr als £ 50 in Bezug auf Geschenke und £ 100 in Bezug auf Bewirtungen oder den Gegenwert in Fremdwährung (im Folgenden als „Grenzbetrag“ bezeichnet) “), müssen vorab schriftlich genehmigt werden.
C. Wohltätige Spenden, einschließlich Sponsoring. Weitere Informationen sind in dieser Richtlinie unter Wohltätigkeitsspenden enthalten.
D. Bewirtung von Unternehmen, wenn der Gesamtbetrag £2000 übersteigt.
9.2. Wenn Sie sich in einer bestimmten Situation im Zusammenhang mit dem Empfang von Geschenken und Bewirtungen nicht sicher sind, sollten Sie nicht zögern, den Compliance Officer von EV Cargo Global Forwarding um Rat zu fragen, und Sie werden von EV Cargo Global Forwarding dazu ermutigt.
Beispiele für zulässige Fälle des Anbietens von Geschenken und Bewirtung
10.1. Das Überreichen oder Annehmen von Geschenken und Bewirtungen ist ein übliches Mittel zur Stärkung von Geschäftsbeziehungen und mit einigen Einschränkungen eine rechtmäßige Geschäftspraxis.
10.2. Die folgenden Kategorien von Geschenken und Bewirtungen sind zulässig, sofern sie den oben genannten Regeln und Grundsätzen entsprechen:
A. Symbolische Geschenke mit beispielsweise dem Logo von EV Cargo Global Forwarding;
B. Übliche und angemessene Geschäftsessen, zB bescheidenes Frühstück oder Mittagessen;
C. Mahlzeiten, an denen Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding und eine Person teilnehmen, mit der EV Cargo Global Forwarding regelmäßig Geschäfte macht oder ein potenzieller Kunde ist;
D. Gelegentliche Teilnahme an gewöhnlichen Sport- oder anderen Unterhaltungsveranstaltungen durch Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding und eine Person, mit der EV Cargo Global Forwarding regelmäßig Geschäfte macht, oder eine Person, die ein potenzieller Kunde ist; und
e. Bescheidene Geschenke oder Zeichen des guten Willens (wie eine Flasche Wein oder ein Blumenstrauß) nach Abschluss einer Transaktion/Angelegenheit oder während Festen, Feiertagen oder anderen besonderen Anlässen, vorausgesetzt, dass: (i) der Gesamtwert eines solchen Geschenks oder einer solchen Bewirtung sinkt unter dem Schwellenwert; und (ii) das Geschenk oder die Bewirtung ohne rechtswidrige Absicht angeboten wird;
10.3. Alle Artikel und Aktivitäten müssen allen Richtlinien und Verfahren von EV Cargo Global Forwarding entsprechen, und Alkoholmissbrauch bei der Bereitstellung von geschäftlichen Bewirtungen ist zu vermeiden.
Die Bewirtung muss einen klaren geschäftlichen Grund haben und darf nicht nur dem Empfänger oder dessen Angehörigen dienen. 10.4. persönlichen Genuss.
10.5. Es ist wichtig, häufige Geschenke und Bewirtungen von geringem Wert zu überwachen und aufzuzeichnen, um sicherzustellen, dass die Bewirtung nicht unverhältnismäßig wird, wenn alle derartigen Fälle von Geschenken und Bewirtungen (für denselben Kunden oder eine andere natürliche oder juristische Person) zusammengenommen werden. unangemessen oder unangemessen extravagant.
Was ist nicht akzeptabel
11.1. EV Cargo Global Forwarding verbietet das Annehmen oder Anbieten der folgenden Kategorien von Geschenken und Bewirtung:
A. Persönliche Rabatte, Provisionen oder andere Formen der Vergütung;
B. Bargeld, Zahlungen, Darlehen oder Vorschüsse oder Zahlungsmitteläquivalente wie Geschenkgutscheine, Geschenkgutscheine, Einkaufskarten oder sogar Aktien und Aktien;
C. Kostenlose Dienstleistungen wie Versicherungen, Studiengebühren, Reparatur- oder Verbesserungsarbeiten oder bevorzugte Behandlung;
D. Urlaubs- oder Freizeitpakete;
e. Sexuelle Aktivitäten oder Aktivitäten, die gegen die Grundsätze der fairen Behandlung von Menschen verstoßen;
F. Glücksspielaktivitäten; und
g. Alle Exporte verbotener Waren oder illegaler Gegenstände.
11.2. Um Zweifel auszuschließen, soll dies in keiner Weise das Überreichen von Geschenken durch EV Cargo Global Forwarding oder die Annahme von Geschenken durch Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding zur Belohnung von Loyalität und/oder Leistung (z. B. für langjährige Betriebszugehörigkeit) verbieten an EV Cargo Global Forwarding).
11.3. Mitarbeitern ist es untersagt, Vorteile jeglicher Art von bestehenden oder potenziellen Geschäftspartnern zu fordern; dies ist nicht ethisch und kann rechtswidrig sein. Wir ermutigen oder erlauben ein solches Verhalten nicht.
Aufzeichnungen über Geschenke oder Bewirtung
12.1. 1Um die Transparenz der Politik von EV Cargo Global Forwarding in Bezug auf Geschenke und Bewirtung zu fördern und zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass EV Cargo Global Forwarding eine vollständige, genaue und zeitnahe Aufzeichnung aller Geschenke und Bewirtungen führt, die Mitarbeiter angeboten und erhalten haben die unter die Anforderungen für die Vorabgenehmigung fallen, die im Abschnitt Geschenke und Bewirtung dieser Richtlinie in Bezug auf Mitarbeiter, die sich an die Grundsätze und Anforderungen der vorherigen Genehmigung halten, festgelegt sind.
12.2. Um eine solche Transparenz zu erreichen, müssen alle Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding die folgende Richtlinie in Bezug auf die Buchführung einhalten.
12.3. Einzelheiten (einschließlich des geschätzten/tatsächlichen Wertes) aller Geschenke und Bewirtungen, die einem Mitarbeiter angeboten oder entgegengenommen werden und die gemäß dieser Bestimmung eine schriftliche Genehmigung benötigt und erhalten haben, müssen wie folgt erfasst werden. Der betreffende Mitarbeiter muss ein Genehmigungsformular für Geschenke und Bewirtung von EV Cargo Global Forwarding ausfüllen und dem CEO zur Genehmigung vorlegen. Die Genehmigung sollte eingeholt und entgegengenommen werden, bevor das Geschenk und/oder die Bewirtung überreicht oder entgegengenommen wird, es sei denn, dies ist vernünftigerweise nicht durchführbar. In diesem Fall sollte sie so bald wie möglich danach eingeholt werden.
Wohltätige Spenden
13.1. Den Mitarbeitern von EV Cargo Global Forwarding steht es frei, gemeinnützige Spenden in privater Funktion und nicht im Rahmen ihrer Funktion als Mitarbeiter zu tätigen oder in sonstiger Weise mit EV Cargo Global Forwarding verbunden zu sein. Jeder Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding sollte jedoch vorsichtig sein, bevor er einer Spende (aus seinem eigenen persönlichen Einkommen und nicht von EV Cargo Global Forwarding finanziert) zustimmt, wenn eine solche Spende von einem Kunden oder Vertreter von EV . vorgeschlagen oder initiiert wurde Cargo Global Forwarding als Gegenleistung oder Gegenleistung für einen Vorteil an EV Cargo Global Forwarding.
13.2. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Kunde von EV Cargo Global Forwarding einem Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding vorschlägt, dass eine persönliche (dh nicht von EV Cargo Global Forwarding finanzierte) wohltätige Spende an die bevorzugte Wohltätigkeitsorganisation dieses Kunden positiv bewertet würde .
13.3. EV Cargo Global Forwarding leistet von Zeit zu Zeit Spenden für wohltätige Zwecke, normalerweise in Form von Sponsoring zur Unterstützung der Bemühungen eines Mitarbeiters oder einer anerkannten nationalen Wohltätigkeitsveranstaltung, zB Comic Relief.
Politische Spenden
13.4. EV Cargo Global Forwarding leistet keine Spenden an politische Parteien. Wir leisten nur Spenden für wohltätige Zwecke, die gemäß den lokalen Gesetzen und Praktiken legal und ethisch vertretbar sind.
13.5. Kein Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding darf im Namen des Unternehmens politische Spenden in irgendeiner Form leisten. Ein politischer Beitrag für diese Zwecke umfasst jede Zahlung oder Spende an oder zugunsten eines Politikers, Kandidaten für die Wahl eines öffentlichen Amtes, einer politischen Partei, einer Organisation (einschließlich einer Gewerkschaft im Vereinigten Königreich), eines politischen Aktionskomitees oder ähnlichem Organisation (einschließlich der staatlichen und kommunalen Ebene in den USA), Lobbyisten oder Lobbygruppen.
13.6. Den Mitarbeitern von EV Cargo Global Forwarding steht es frei, in privater Eigenschaft im Einklang mit den lokalen Gesetzen politische Beiträge zu leisten und nicht im Rahmen ihrer Funktion als Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding oder in anderer Weise mit EV Cargo Global Forwarding verbunden zu sein. Jeder Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding sollte jedoch vorsichtig sein, bevor er einer Spende (aus seinem eigenen persönlichen Einkommen und nicht von EV Cargo Global Forwarding finanziert) zustimmt, wenn eine solche Spende von einem Kunden oder Vertreter von EV . vorgeschlagen oder initiiert wurde Cargo Global Forwarding als Gegenleistung oder Gegenleistung für einen Vorteil an EV Cargo Global Forwarding.
13.7. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Agent von EV Cargo Global Forwarding (dh ein Personalberater) einem Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding vorschlägt, einen persönlichen (dh nicht von EV Cargo Global Forwarding finanzierten) politischen Beitrag zu leisten (wie identifiziert durch ein solcher Agent) als günstig angesehen würde, wenn dieser Agent die Abrechnungsvereinbarungen für die im Namen von EV Cargo Global Forwarding durchgeführten Arbeiten festlegt.
Dritte und verbundene Personen
14.1. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit von EV Cargo Global Forwarding erbringen eine Vielzahl von Dritten Dienstleistungen für oder im Namen von EV Cargo Global Forwarding. Personen in dieser Kategorie werden im Folgenden als assoziierte Person bezeichnet. Beispiele von
14.2. Verbundene Personen sind Mitarbeiter, Vertreter oder Tochtergesellschaften von EV Cargo Global Forwarding.
14.3. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding gegenüber verbundenen Personen, mit denen wir Geschäfte tätigen, wachsam sind und die unten aufgeführten Verfahren befolgen, um sicherzustellen, dass wir nicht für die nicht autorisierten Handlungen einer anderen Person oder Organisation verantwortlich gemacht werden.
14.4. Um öffentliche und private Korruption zu verhindern, unterliegt der Einsatz von Dritten internen Compliance- und Beschaffungsverfahren.
14.5. Besondere Aufmerksamkeit gilt Geschäftspartnern oder Agenten, die in Hochrisikoländern tätig sind, bevor Verträge geschlossen werden. Zahlungen an Geschäftspartner, Agenten und Vertreter sollten gerechtfertigt und ordnungsgemäß erfasst werden. An diese Personen zu zahlende Honorare und Provisionen müssen eine angemessene und vertretbare Vergütung für die rechtmäßig erbrachten Leistungen darstellen.
Sorgfaltspflicht
15.1. 1Sofern unten nicht anders angegeben, muss eine Due-Diligence-Prüfung für neue verbundene Personen, die von EV Cargo Global Forwarding beauftragt werden, vom EV Cargo Global Forwarding Compliance Officer oder einer geeigneten, vom EV Cargo Global Forwarding Compliance Officer beauftragten leitenden Person durchgeführt werden Diese verbundene Person wird von EV Cargo Global Forwarding beauftragt und angewiesen. Das Risikoniveau und die Bedeutung für die verbundene Person sollten auf der Grundlage von Faktoren wie dem Hintergrund, der Erfahrung und dem Ruf der verbundenen Person, der Art der Beziehung, dem Umfang des Vertrags, dem Ort und der Art der erbrachten Dienstleistungen, und ob die Dienste eine Interaktion mit Regierungsbeamten beinhalten.
15.2. Eine Kopie der eigenen Antikorruptions- und Antikorruptionsrichtlinie einer solchen Verbundenen Person sollte angefordert und überprüft werden. Wenn die verbundene Person keine Antikorruptions- und Antikorruptionsrichtlinie hat oder der EV Cargo Global Forwarding Compliance Officer (oder ihr Beauftragter), der die Due Diligence beaufsichtigt, nicht der Ansicht ist, dass die verbundene Partei Antikorruptions- und eine Bestechungsrichtlinie ausreicht, sollte der Verbundenen Person eine Kopie dieser EV Cargo Global Forwarding-Richtlinie ausgehändigt werden, und die verbundene Person sollte gebeten werden, schriftlich zu bestätigen, dass sie die Richtlinie versteht und ihre Bedingungen vollständig einhält.
15.3. In Bezug auf bestehende verbundene Personen, die seriös sind und eine ähnliche Haltung wie EV Cargo Global Forwarding in Bezug auf Bestechung und Korruption zeigen, sind vorbehaltlich der Zustimmung des Compliance Officers von EV Cargo Global Forwarding keine weiteren Untersuchungen erforderlich Zwecke der Due Diligence. Es ist jedoch wichtig, dass die Geschäftstätigkeiten und der Betrieb jeder Verbundenen Person von EV Cargo Global Forwarding regelmäßig überwacht werden, damit bei sich ändernden Umständen und insbesondere bei Verdacht auf Bestechung oder Korruption eine umfassende Bewertung des Bestechungs- und Korruptionsrisikos durchgeführt werden kann Korruption seitens der Verbundenen Person entsteht (zum Beispiel wenn sie einer negativen Presse ausgesetzt ist oder sie in Hochrisikogebieten tätig wird).
15.4. Jede Vereinbarung mit der assoziierten Person muss schriftlich erfolgen und Folgendes beschreiben:
A. Die zu erbringenden Dienstleistungen;
B. Die Gebührengrundlage, die zu zahlenden Beträge; und
C. Die anderen wesentlichen Geschäftsbedingungen.
15.4.1. Die Vereinbarung sollte auch schriftliche Bestimmungen enthalten:
A. Fordern Sie auf, dass die verbundene Person die geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften, einschließlich der Antikorruptionsgesetze, vollständig einhält;
B. Bereitstellung angemessener Überwachungs- und Prüfungsrechte für EV Cargo Global Forwarding; und
C. Erlauben Sie EV Cargo Global Forwarding, die Beziehung im Falle der Nichteinhaltung einer Verpflichtung zur Korruptionsbekämpfung zu beenden.
15.5. Jeder Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding ist dafür verantwortlich, jeden Verdacht auf Bestechung und Korruption im Verlauf seiner Geschäfte mit einer verbundenen Person gemäß dem in der Whistleblowing-Richtlinie von EV Cargo Global Forwarding festgelegten Verfahren zu melden.
Beschaffung
16.1. Auftragnehmer, Lieferanten und andere Geschäftspartner müssen durch einen fairen, formellen Prozess, der gegebenenfalls schriftliche Antikorruptionsanforderungen umfasst, eingeschaltet werden.
16.2. Sie müssen sicherstellen, dass alle Aktivitäten und Transaktionen ordnungsgemäß autorisiert, genau aufgezeichnet und in Übereinstimmung mit den Richtlinien von EV Cargo Global Forwarding und den geltenden Antikorruptionsgesetzen durchgeführt werden.
16.3. Sie sollten alle Beschaffungs- und Vertragsentscheidungen auf den besten erwarteten Wert stützen und dabei die Vorzüge von Preis, Qualität, Leistung, Kompetenz, Compliance und Eignung berücksichtigen. Keine leitenden Angestellten oder Mitarbeiter dürfen finanzielle oder andere Vorteile erbitten oder annehmen, die als Anreiz oder Belohnung für die unsachgemäße Erfüllung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit Beschaffungs- oder Vertragsentscheidungen angeboten, gewährt, genehmigt, angefordert oder erhalten werden.
16.4. Führungskräfte und Mitarbeiter müssen die Risiken potenzieller Beschaffungs- oder Vertragspartner wachsam abwägen. Wenn Sie Bedenken haben, ob die Einschaltung eines Dritten gegen die in dieser Richtlinie dargelegten Grundsätze verstoßen könnte, müssen Sie diese Bedenken an Ihren Vorgesetzten, Manager oder den Ethical Trading Manager weiterleiten.
Aufzeichnungen
17.1. EV Cargo Global Forwarding führt Bücher und Aufzeichnungen, die alle Transaktionen genau und fair widerspiegeln.
17.2. Keine Person, die für oder im Namen von EV Cargo Global Forwarding arbeitet, darf falsche Einträge in Büchern und Aufzeichnungen von EV Cargo Global Forwarding vornehmen, noch darf eine solche Person an der Erstellung falscher oder irreführender Dokumente beteiligt sein, die die Auszahlung von EV Cargo Global Forwarding-Mitteln.
17.3. EV Cargo Global Forwarding muss eine hinreichend detaillierte Buchführung für Transaktionen verlangen, um sicherzustellen, dass unzulässige Zahlungen nicht vor der Überprüfung verborgen werden können, und Sie müssen insbesondere:
A. Erklären und erfüllen Sie die Verpflichtung, alle angenommenen oder angebotenen Geschenke und Bewirtungen gemäß den vorstehenden Bestimmungen aufzuzeichnen und, falls erforderlich, die vorherige Genehmigung einzuholen; und
B. Erstellung und Pflege von Konten, Rechnungen, Memoranden (Aufzeichnung von Details aller wesentlichen Besprechungen) und anderen Dokumenten und Aufzeichnungen in Bezug auf den Umgang mit Dritten, wie Kunden, Lieferanten und Geschäftskontakten, mit strikter Genauigkeit und Vollständigkeit.
Ausbildung und Kommunikation
18.1. Schulungen zu dieser Richtlinie sind Teil des Einarbeitungsprozesses für neue erforderliche Arbeitskräfte. Bestehende Mitarbeiter erhalten regelmäßige, relevante Schulungen, die für alle erforderlichen Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding von oben bis unten obligatorisch sind.
18.2. Unser Null-Toleranz-Ansatz in Bezug auf Bestechung und Korruption muss allen Lieferanten, Auftragnehmern und Geschäftspartnern zu Beginn unserer Geschäftsbeziehung mit ihnen und, falls erforderlich und angemessen, danach kommuniziert werden.
Disziplinarische Maßnahmen
18.3. Jeder Mitarbeiter, der die Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltende Antikorruptionsgesetze, einschließlich des FCPA oder UKBA, nicht einhält, wird mit Disziplinarmaßnahmen belegt.
18.4. Beispiele für Handlungen oder Unterlassungen, die zu Disziplinarmaßnahmen führen können, sind unter anderem:
A. Ein Verstoß gegen die Anforderungen dieser Richtlinie;
B. Ein Verstoß gegen die Anforderungen geltender Antikorruptionsgesetze;
C. Versäumnis, einen vermuteten oder tatsächlichen Verstoß gegen diese Richtlinie oder geltende Antikorruptionsgesetze zu melden; und
D. Mangelnde Aufmerksamkeit oder Sorgfalt in Bezug auf Mitarbeiter oder verbundene Personen, die direkt oder indirekt zu einem Verstoß gegen die Anforderungen dieser Richtlinie oder geltender Antikorruptionsgesetze führen.
Verantwortung für die Politik
19.1. Der Ethik- und Compliance-Ausschuss (ein Unterausschuss des EV Cargo Global Forwarding Board) trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass diese Richtlinie in der gesamten EV Cargo Global Forwarding wirksam umgesetzt wird. Der Ethik- und Compliance-Ausschuss wird dem Vorstand unverzüglich über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit kriminellem Verhalten, potenziell kriminellem Verhalten oder einem Verstoß gegen diese Richtlinie Bericht erstatten.
19.2. Der Ethik- und Compliance-Ausschuss überwacht die Arbeit des EV Cargo Global Forwarding Compliance Officer und aller Personen, denen bestimmte Compliance-Rollen und/oder Verantwortlichkeiten zugewiesen wurden.
19.3. Die Richtlinie wird jährlich vom Ethik- und Compliance-Ausschuss formell überprüft und regelmäßig vom Compliance-Beauftragten von EV Cargo Global Forwarding überwacht (insbesondere als Reaktion auf wesentliche Änderungen der einschlägigen Gesetze und Verfahrensanweisungen), um sicherzustellen, dass es ist angemessen, angemessen und wirksam. Ermittelte notwendige Verbesserungen werden zügig umgesetzt.
19.4. Mitarbeiter und verbundene Personen von EV Cargo Global Forwarding, die die Bedingungen der Richtlinie einhalten müssen, werden über alle wichtigen Änderungen informiert, die vorgenommen werden.
19.5. Darüber hinaus wird im Rahmen der jährlichen Überprüfung dieser Richtlinie eine Bewertung des Bestechungsrisikos durchgeführt und die Richtlinie wird bei Bedarf überarbeitet. Wenn außerhalb des jährlichen Überprüfungsprozesses neue Bereiche möglicher Bestechung und Korruption identifiziert werden, wird diese Richtlinie entsprechend angepasst.
19.6. Interne Revisionssysteme und -verfahren werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie bei der Bekämpfung von Bestechung und Korruption wirksam sind.
Fragen und Bedenken
20.1. Mitarbeiter von EV Cargo Global Forwarding werden dringend ermutigt, Fragen oder Bedenken so früh wie möglich zu äußern zu:
A. Umfang und Anwendung dieser Richtlinie;
B. Ob eine bestimmte Handlung Bestechung, Korruption oder einen Verstoß gegen diese Richtlinie darstellt; oder
C. Jeder Vorfall oder Verdacht auf Fehlverhalten oder jede Handlung, die ansonsten als Verstoß gegen diese Richtlinie angesehen werden könnte.
20.2. Alle derartigen Fragen oder Bedenken werden streng vertraulich behandelt und sollten an den EV Cargo Global Forwarding Compliance Officer weitergeleitet werden.
20.3. EV Cargo Global Forwarding ermutigt seine Mitarbeiter aktiv, Bedenken zu äußern, ohne Repressalien oder nachteilige Behandlung befürchten zu müssen, und verpflichtet sich, solchen Personen seine Unterstützung anzubieten. Unter keinen Umständen sollte ein Mitarbeiter ignorieren oder „ein Auge zudrücken“, wenn die Umstände auf einen möglichen Verstoß gegen diese Richtlinie hinweisen.
Whistleblowing
21.1. Um einen effektiven Kanal für Meldungen über Fehlverhalten bereitzustellen, verfügt EV Cargo Global Forwarding über eine eigene vertrauliche Whistleblowing-Hotline, die unter 0800 374199 kontaktiert werden kann.
Wenn Sie sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, finden Sie in Anhang 1 eine Liste der Kontaktnummern.
Diese werden alle rund um die Uhr von Navex Global betrieben. (Sobald der Vertrag mit Navex Global aktualisiert wurde, wird eine neue Kontaktliste erstellt, die dieser Richtlinie beigefügt wird).
Nützliche Kontaktdaten:
Email: [email protected]