Einführung
1.1 EV Cargo Global Forwarding setzt sich dafür ein, ein sicheres, faires und sozial verantwortliches Arbeitsumfeld zu schaffen.
1.2 Obwohl EV Cargo Global Forwarding kein Mitglied der Ethical Trade Initiative (ETI) ist, basiert die Richtlinie auf dem ETI Base Code. EV Cargo Global Forwarding erwartet von seiner Organisation, seinem Partnernetzwerk und seinen Lieferanten, dass sie sich an die unten beschriebene Richtlinie halten.
Anstellung ist frei wählbar
2.1 Niemand darf in Sklaverei oder Knechtschaft gehalten werden. Es gibt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit, wie im UK Modern Slavery Act 2015 beschrieben.
2.2 Es gibt keinen Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung, einschließlich der Sicherung von Dienstleistungen durch Gewalt, Drohung oder Täuschung oder der Sicherung von Dienstleistungen von Kindern und schutzbedürftigen Personen, wie im UK Modern Slavery Act 2015 beschrieben.
2.3 Es steht den Arbeitnehmern frei, ihren Arbeitgeber nach angemessener Frist zu verlassen.
Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen werden respektiert, soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist.
3.1 Alle Arbeitnehmer können Gewerkschaften beitreten oder gründen und Tarifverhandlungen führen.
3.2 Alle Arbeitgeber müssen eine faire und offene Haltung gegenüber den Aktivitäten der Gewerkschaften einnehmen.
3.3 Sollten lokale Gesetze den Zugang zu Kollektivverhandlungen und Vereinigungsfreiheit einschränken, müssen Arbeitgeber unabhängige und freie Vereinigungen und Verhandlungen zulassen.
Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch
4.1 Es muss eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung bereitgestellt werden, die den vorherrschenden Kenntnissen der Branche und allen spezifischen Gefahren Rechnung trägt. Es sind angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich aus der Arbeit ergeben, mit der Arbeit verbunden sind oder sich bei der Arbeit ereignen, zu vermeiden, indem die Ursachen von Gefahren, die der Arbeitsumgebung innewohnen, so weit wie möglich minimiert werden.
4.2 Die Arbeitnehmer erhalten eine angemessene Gesundheits- und Sicherheitsschulung, und diese Schulung muss für neue oder neu zugewiesene Arbeitnehmer wiederholt werden.
4.3 Die Unterkünfte müssen, sofern bereitgestellt, sauber und sicher sein und den Grundbedürfnissen der Arbeitnehmer entsprechen.
4.4 Das Unternehmen, das die Richtlinie einhält, überträgt die Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit einem Vertreter der Geschäftsleitung.
Kinderarbeit darf nicht eingesetzt werden
5.1 Es darf keine Kinderarbeit eingesetzt werden, die ausbeuterisch ist oder die Gesundheit, Sicherheit, schulische Entwicklung oder Moral eines Kindes gefährdet.
5.2 Personen unter 18 Jahren dürfen nicht zur Nachtarbeit oder unter gefährlichen Bedingungen beschäftigt werden. Die einschlägigen Altersgesetze des Beschäftigungslandes sind einzuhalten.
Existenzsichernde Löhne werden gezahlt
6.1 Der Lohn muss immer ausreichen, um den Grundbedarf zu decken und ein gewisses frei verfügbares Einkommen zu ermöglichen.
6.2 Gezahlte Löhne und Leistungen müssen mindestens den nationalen gesetzlichen Standards oder dem Branchen-Benchmark entsprechen – je nachdem, welcher Wert höher ist.
6.3 Alle Arbeitnehmer sind vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses schriftlich und verständlich über ihre Beschäftigungsbedingungen in Bezug auf den Lohn und bei jeder Auszahlung über die Lohnangaben für den betreffenden Lohnzeitraum zu informieren.
6.4 Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sowie Lohnabzüge, die nicht im nationalen Recht vorgesehen sind, sind ohne ausdrückliche Zustimmung des betreffenden Arbeitnehmers nicht zulässig. Alle Disziplinarmaßnahmen sind aufzuzeichnen.
Arbeitszeiten sind nicht übertrieben
7.1 Die Arbeitszeiten entsprechen den nationalen Gesetzen und bekannten Benchmark-Branchenstandards.
7.2 Arbeitnehmer sollten regelmäßig nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten.
7.3 Allen Arbeitnehmern sollte pro Sieben-Tage-Zeitraum mindestens ein freier Tag gewährt werden.
7.4 Überstunden sollten freiwillig sein und dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
7.5 Überstunden sollten nicht regelmäßig verlangt werden.
Es wird keine Diskriminierung praktiziert
8.1 Es gibt keine Diskriminierung bei Einstellung, Vergütung, Zugang zu Ausbildung, Beförderung, Kündigung oder Pensionierung aufgrund von Rasse, Kaste, nationaler Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder politischer Zugehörigkeit.
Regelmäßige Anstellung ist gegeben
9.1 Arbeitgeber müssen, sofern dies nicht unvermeidbar ist, eine regelmäßige Beschäftigung auf der Grundlage eines anerkannten Arbeitsverhältnisses anbieten, das nach innerstaatlichem Recht und innerstaatlicher Praxis begründet wurde.
9.2 Arbeitgeber dürfen die Erbringung einer regulären Beschäftigung durch Arbeitskräfte – nur durch Leiharbeit, Untervergabe oder Heimarbeitsvereinbarungen oder durch Lehrlingsausbildungsprogramme, bei denen keine wirkliche Absicht besteht, Fähigkeiten zu vermitteln oder eine reguläre Beschäftigung bereitzustellen – nicht vermeiden, noch dürfen solche Verpflichtungen umgangen werden durch die übermäßige Nutzung befristeter Arbeitsverträge.
Keine harte oder unmenschliche Behandlung ist erlaubt
10.1 Körperlicher Missbrauch oder Disziplinarmaßnahmen, die Androhung von körperlichem Missbrauch, sexueller oder sonstiger Belästigung sowie verbale Beschimpfungen oder sonstige Formen der Einschüchterung sind untersagt.
Bestechung oder Anreiz sind nicht erlaubt
11.1 Bestechung, Anreize oder Belohnungen, die angeboten, versprochen oder bereitgestellt werden, um einen kommerziellen, regulatorischen oder persönlichen Vorteil zu erlangen, sind nicht zulässig. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption.
Prüfungen
12.1 Interne Audits „angekündigt und unangekündigt“ werden vom Ethical Trading Manager (ETM) nach dem Zufallsprinzip das ganze Jahr über durchgeführt. Das ETM wird auch Dritte anweisen, externe Audits in Bezug auf soziale Verantwortung und ethischen Handel durchzuführen. Alle festgestellten Mängel werden dem Vorstand über das Ethik-Compliance-Komitee mitgeteilt und ein solider Korrekturmaßnahmenplan wird umgesetzt. Alle identifizierten Best Practices werden auch in unserem Partnernetzwerk kommuniziert und möglicherweise vernichtet. Diese Audits und Berichte geben EV Cargo Global Forwarding, seinen Kunden und seinem Partnernetzwerk Sicherheit.
Aussprechen (es ist in Ordnung zu sagen)
13.1 Um einen wirksamen Kanal für Meldungen über Fehlverhalten bereitzustellen, verfügt EV Cargo Global Forwarding über eine eigene vertrauliche Whistleblowing-Hotline, die unter 0800 374199 erreicht werden kann. Wenn Sie sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, finden Sie in Anhang 1 eine Kontaktliste Zahlen. Diese werden alle rund um die Uhr von Navex Global betrieben.
Nützliche Kontaktdaten:
14.1 Der Ethical Trading Manager wird für alle ethischen Angelegenheiten direkt in den Vorstand eingespeist. Wenn Sie Bedenken haben und sich äußern möchten, verwenden Sie bitte die unten stehenden Kontaktnummern. Ihre Angaben bleiben anonym, sofern nicht anders angegeben. Denken Sie daran, es ist in Ordnung zu sagen.
Email: [email protected]